Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!
Wie das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am heutigen Tag informiert, wird die Übergangsregelung für Nachbarschaftshelfer über den 31.12.2025 hinaus Geltung haben.
Zum Hintergrund:
Zu Hause lebende Pflegebedürftige haben gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 €. Dieser kann in Thüringen seit 2023 auch für Angebote der Unterstützung im Alltag, die durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet wird, eingesetzt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützer sich zuvor bei den Pflegekassen registrieren und über diese einen entsprechenden Kurs absolvieren. Da die Pflegekassen zunächst solche Kurse gar nicht im Angebot hatten, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der die Helfer bis Ende 2025 auch ohne Kurs tätig werden können.
Da es frühzeitig absehbar war, dass nicht alle Helfer und Helferinnen es schaffen, bis zum Jahresende einen Kurs zu absolvieren, hatte der Bürgerbeauftragte sich dafür eingesetzt, die Übergangsregelung zu verlängern und die aus seiner Sicht komplizierten und lebensfernen Regelungen grundsätzlich zu vereinfachen (https://www.buergerbeauftragter-thueringen.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/nachbarschaftshilfe-thueringer-buergerbeauftragter-mahnt-dringend-erleichterungen-an).
Das Ministerium teilte nunmehr mit, dass die zugrundeliegende Verordnung novelliert werden solle, um die Nachbarschaftshilfe noch niedrigschwelliger zu gestalten.
Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen und eine baldige Umsetzung der Novellierung zu wünschen.
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