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Kosten für die Unterbringung in einem Heim gesichert

„Ich sage Ihnen ein Dankeschön für all Ihre Bemühungen und freue mich, dass durch Ihr Tätigwerden alles zu einem guten Abschluss geführt wurde“. Diese dankbaren Worte erhielt der Bürgerbeauftragte von einer Bürgerin nachdem ihr der lang ersehnte Bewilligungsbescheid vom Sozialamt zugestellt worden war. Die Bürgerin betreut einen schwerbehinderten Mann, der in einem Pflegeheim wohnt. Da Einkommen, also Altersrente und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu finanzieren, stellte sie für ihn beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen gemäß Sozialgesetzbuch XII. Das Sozialamt forderte kurz darauf ausstehende Unterlagen und Informationen von der Bürgerin an, die sie auch einreichte. Sie beklagte, dass trotz ihrer mehrfachen telefonischen Nachfragen offensichtlich dennoch keine abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt sei. Die wirtschaftliche Situation des Betreuten sei mittlerweile sehr schlecht. Die Außenstände gegenüber dem Heim würden sich jeden Monat weiter erhöhen. Deshalb bat sie den Bürgerbeauftragten um Unterstützung.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten bei dem zuständigen Sozialamt teilte man ihm dort mit, dass alle notwendigen Unterlagen vorlägen. Das Sozialamt stünde mit der Heimleitung in Kontakt und man habe bereits erste Gespräche zur Lösungsfindung geführt. Der Bürgerbeauftragte fand mit seinen Recherchen heraus, dass die Verzögerung in der Antragsbearbeitung durch interne Vorgaben zur Datenpflege verursacht worden waren. Darüber setzte der Bürgerbeauftragte die Bürgerin in Kenntnis. 

Kurze Zeit später erhielt die Bürgerin den Bewilligungsbescheid vom Sozialamt für den Betreuten. Dem Anliegen der Bürgerin konnte der Bürgerbeauftragte tatsächlich abhelfen, in dem er zwischen den Beteiligten vermittelte.

(Stand: August 2015)

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