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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Bürgerbeauftragter begrüßt Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Thüringen

Der Bürgerbeauftragte begrüßt die jetzt gefundene Übergangsregelung, damit nun der Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- € für Nachbarschaftshilfe zunächst ohne Pflegekurs in Anspruch genommen werden kann. „Damit ist Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige endlich auch tatsächlich möglich. Ich frage mich aber wirklich, warum diese Lösung nicht bereits vor 6 Monaten hätte gelten können.“

Zuvor hatte Herzberg auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht: In Thüringen waren zwar per Verordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass der Entlastungsbetrag auch für Angebote der Unterstützung im Alltag durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt werden kann. Dies aber nur nach vorheriger Absolvierung eines Pflegekurses. Diese Pflegekurse haben die Pflegekassen aber bis heute nicht anbieten können.

Die jetzt gefundene Übergangsregelung ermöglicht, dass die Pflegehelfer den Kurs bis Ende 2024 absolvieren, aber schon vorher tätig werden können. Erste Kurse sollen ab September angeboten werden.

Herzberg: „Das ist ein wichtiger Schritt. Die Zeit bis Ende 2024 sollte aber auch genutzt werden, um das Verfahren weiter zu vereinfachen und lebensnäher, bürgerfreundlicher und bürokratieärmer auszugestalten.“

Online-Informationen zu den Unterstützungsangeboten Pflegebedürftiger im Alltag: https://www.tmasgff.de/gesundheit/pflege/aupa  

Mann hängt im Garten Wäsche auf
Foto: Klaus Steves/pixelio.de

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