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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
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Bürgerbeauftragter kann bei Wohnungssuche nicht unmittelbar weiterhelfen

Den Bürgerbeauftragten erreichte ein völlig verzweifelter Anruf einer dreifachen Mutter. Sie lebe derzeit in einer 3-Raum-Wohnung eines kommunalen Wohnungsunternehmens und suche dringend eine größere Wohnung (4-Raum). Die Bürgerin bat nun den Bürgerbeauftragten um dringende Unterstützung, da ihr viertes Kind unterwegs sei.  

Der Bürgerbeauftragte des Freistaates Thüringen konnte der Bürgerin hier nicht unmittelbar weiterhelfen, da er ausschließlich für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten zuständig ist und Bürgerinnen und Bürgern daher bei Problemen mit Behörden hilft. Alle Angelegenheiten, die mit einem Mietverhältnis oder der Suche nach einer Wohnung im Zusammenhang stehen, sind zunächst rein zivilrechtlicher Natur und müssen von den Betroffenen daher in Eigeninitiative geklärt werden. 

In Anbetracht dessen konnte der Bürgerbeauftragte hier „nur“ vermittelnd tätig werden. Er nahm direkten Kontakt mit dem für Vermietung von Wohnraum zuständigen Bearbeiter beim kommunalen Wohnungsunternehmen auf und machte auf die Dringlichkeit des Sachverhaltes und die Not der Bürgerin aufmerksam. Am nächsten Tag konnte in einem persönlichen Gespräch vor Ort zwischen der Bürgerin und dem Bearbeiter des kommunalen Wohnungsunternehmens eine schnelle Lösung gefunden werden. Die Bürgerin war für die Vermittlung sehr dankbar.

(Stand: Juli 2016)

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