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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Sanierung eines maroden Bürgersteigs

Eine Bürgerin beklagte den maroden Zustand des Gehweges vor ihrem Grundstück. Sie gab an, dass sie aufgrund ihres hohen Alters und des schlechten baulichen Zustands des Gehweges, an dem sich bereits einzelne Platten gelöst hatten, ihrer Straßenreinigungspflicht nicht mehr nachkommen könne. Da die losen Platten eine hohe Stolpergefahr darstellten und die Reinigung erheblich erschwerten, hielt sie ihre Reinigungspflicht für zu gefährlich und damit unzumutbar und bat den Bürgerbeauftragten deshalb um Unterstützung.  

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Lösungsansatz und Ergebnis

Das Bauamt der Gemeinde, welches der Bürgerbeauftragte umgehend um Prüfung gebeten hatte, bestätigte nach einem Vororttermin die Angaben der Bürgerin und versprach, Abhilfe zu schaffen. Da dieser Abhilfe zunächst noch eine entsprechende Lösungssuche und Entscheidung des Ortsteilrates vorangehen sollte, änderte sich zunächst am Zustand des Gehweges lange nichts. Der Bürgerbeauftragte ließ jedoch nicht locker und erinnerte die Gemeinde immer wieder an die noch ausstehende Klärung. Nach einer weiteren Verzögerung aufgrund der Witterungsbedingungen konnten die Sanierung des Gehweges aber in Angriff genommen und die Arbeiten dann auch zügig beendet werden. Die Bürgerin bedankte sich herzlich für den Einsatz und die Unterstützung des Bürgerbeauftragten. Jetzt sah sie sich auch wieder in der Lage, auf dem nunmehr neu gepflasterten Gehweg ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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