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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
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Sanierung eines maroden Bürgersteigs

Eine Bürgerin beklagte den maroden Zustand des Gehweges vor ihrem Grundstück. Sie gab an, dass sie aufgrund ihres hohen Alters und des schlechten baulichen Zustands des Gehweges, an dem sich bereits einzelne Platten gelöst hatten, ihrer Straßenreinigungspflicht nicht mehr nachkommen könne. Da die losen Platten eine hohe Stolpergefahr darstellten und die Reinigung erheblich erschwerten, hielt sie ihre Reinigungspflicht für zu gefährlich und damit unzumutbar und bat den Bürgerbeauftragten deshalb um Unterstützung.  

Lösungsansatz und Ergebnis

Das Bauamt der Gemeinde, welches der Bürgerbeauftragte umgehend um Prüfung gebeten hatte, bestätigte nach einem Vororttermin die Angaben der Bürgerin und versprach, Abhilfe zu schaffen. Da dieser Abhilfe zunächst noch eine entsprechende Lösungssuche und Entscheidung des Ortsteilrates vorangehen sollte, änderte sich zunächst am Zustand des Gehweges lange nichts. Der Bürgerbeauftragte ließ jedoch nicht locker und erinnerte die Gemeinde immer wieder an die noch ausstehende Klärung. Nach einer weiteren Verzögerung aufgrund der Witterungsbedingungen konnten die Sanierung des Gehweges aber in Angriff genommen und die Arbeiten dann auch zügig beendet werden. Die Bürgerin bedankte sich herzlich für den Einsatz und die Unterstützung des Bürgerbeauftragten. Jetzt sah sie sich auch wieder in der Lage, auf dem nunmehr neu gepflasterten Gehweg ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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