Baumfällung ohne Grund?
Ein Bürger hatte sich mit einem Auskunftsersuchen an den Bürgerbeauftragten gewandt, welches die Fällung eines Baumes betraf.
Er berichtete, dass in der Nähe seines Hauses und auf öffentlichem Grund eine seiner Meinung nach über 100-jährige Kastanie gefällt worden sei. Da aus seiner Sicht äußerlich kein Ansatzpunkt für eine nachhaltige Schädigung des Baumes ersichtlich gewesen sei, bat er den Bürgerbeauftragten um eine Information zu den Gründen, weshalb der Baum gefällt wurde.
Lösungsansatz und Ergebnis
Von der Stadt erhielt der Bürgerbeauftragte dann die Information, dass beim betreffenden Baum im Zuge der jährlichen Baumkontrolle eine erweiterte Untersuchung mittels Hubarbeitsbühne durchgeführt worden sei. Dabei wurde im Bereich des Kronenansatzes eine ausgedehnte Stammfäule/Höhlung festgestellt mit Restwandstärken unter 5 cm, was es wiederum erforderlich machte, die Krone des Baumes zunächst stark einzukürzen. Nachdem diese Kappung durchgeführt war, wurde der Baum erneut mittels Hubarbeitsbühne durch den zuständigen Baumkontrolleur untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass die Fäule auch im unteren Stamm vorhanden war und der Baum daher keine Entwicklungsmöglichkeit mehr hatte. Man entschied schließlich, den Baum zu fällen.
Diese Informationen wurden an den Bürger weitergegeben, der die Gründe für die Entfernung des Baumes nunmehr zumindest nachvollziehen konnte.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2025




