Bedürfnisse der Anwohner finden Berücksichtigung
Eine Kommune plante die Umgestaltung und den Ausbau einer größeren Straße. Ein Anwohner, der aufgrund einer Erkrankung auf den Rollstuhl angewiesen war, sorgte sich darum, dass bei der Bau-Planung die Bedürfnisse von behinderten Menschen, zum Beispiel das Erfordernis einer ausreichend großen Grundstückseinfahrt für notwendige Transporte mit größeren (Behinderten-) Fahrzeugen, keine Berücksichtigung finden würden.
Nach der Wahrnehmung des Bürgers zeigte die aktuelle Planung der Stadt bezüglich solcher Fragen offensichtlich noch nicht genügend Problembewusstsein, zumindest aber fehle es an konkreten Informationen für die Anlieger. Der Bürger hatte im Planungsverfahren bereits einen Antrag auf Errichtung einer Zufahrt zu seinem Grundstück gestellt, bisher hierzu allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Da das Planungsverfahren aber auch bereits fortgeschritten war, wandte er sich an den Bürgerbeauftragten mit der Bitte um Unterstützung.
Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte setzte sich mit der Stadt in Verbindung und fragte nach, inwiefern eine entsprechende Zufahrtsgestaltung in die Planungen aufgenommen werden könne.
Der ausführlichen Stellungnahme der Stadt war zu entnehmen, dass die Besorgnis des Bürgers unberechtigt gewesen war, denn dem Antrag des Bürgers sollte entsprochen und im Zuge des Bauvorhabens eine Grundstückszufahrt errichtet werden.
Die Stadt wies darauf hin, dass es im Vorjahr eine Bürgerinformationsveranstaltung gegeben habe, bei der die Entwurfsplanung für das Bauvorhaben vorgestellt worden war und dabei sehr ausführlich auch auf das Thema Grundstückszufahrten eingegangen worden sei. So sollten die Grundstückseigentümer mit bereits existierenden Zufahrten, die hier jedoch Änderungen wünschten, dies dem Bauamt mitteilen. Andere, die noch keine Zufahrtsmöglichkeit hatten, sollten ihren Bedarf anmelden. Insoweit hatten die Bürger auch alles richtig gemacht.
Mit diesem – doch sehr positiven – Ergebnis für die Bürger konnte das Anliegen abgeschlossen werden.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2025




